Neue Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterauschusses „Südlicher Landkreis Tuttlingen“ nimmt ihre Tätigkeit zum 01.07.2019 auf.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat der Gesetzgber neue Kooperationsmöglichkeiten für die Gutachterauschüsse eröffnet. Historisch ist die Aufgabe des Gutachterausschusses in Baden-Württemberg bei den Kommunen angesiedelt. Die Anzahl auswertbarer Kaufvorgänge ist hier jedoch oft zu gering um verlässliches Datenmaterial für die Bodenrichtwerte und andere wertbestimmender Faktoren zu liefern. Im Landkreis Tuttlingen haben sich die Gemeinden einer der von den Städten Tuttlingen und Trossingen angebotenen Kooperationsform angeschlossen. Die Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg haben hierbei alle eine öffentlich rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Tuttlingen über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusse Südlicher Landkreis Tuttlingen geschlossen. Weiterhin haben sich die Gemeinde Emmingen-Liptingen, die Stadt Immmendingen, die Gemeinden Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen dieser Kooperation angeschlossen. Ab dem 01.07.2019 werden für die beteiligten Gemeinden alle Aufgaben des Gutachterausschusses durch den Gutacherausschuss Südlicher Landkreis Tuttlingen wahrgenommen. Mit Ablauf des 30.06.2019 erlichscht die Zuständigkeit des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg als gemeinsamer Gutachterauschuss für die Mitgliedsgemeinden.

Den ehrenamtlichen Gutachtern der Mitgliedsgemeinden danken wir für Ihr teilweise langjähriges ehrenamtliche Engagement sowie ihre eingebrachten Sachkompetenz und Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten.

Für die Erstellung von Wertgutachten oder Auskünfte aus der Kaufpreissammlung wenden Sie sich bitte ab dem 07.07.2019 an die Geschäftsstelle des neuen Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Tuttlingen Herrn Hans-Rainer Isselhard, Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Telefon: 0 74 61 99-255, Fax: 0 74 61 995-255, E-Mail: hans-rainer.isselhard@tuttlingen.de

 

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