In den Gemeinden Bärenthal und Irndorf werden Gewerbeflächen benötigt. Renquishausen möchte 1 Sondergebiet für Biomasse und 1 Sondergebiet für einen Schredderplatz ausweisen. Deswegen ist eine allgemeine Fortschreibung des Flächennutzungsplans Donau-Heuberg erforderlich. Des Weiteren werden auch entsprechende Flächen geeigneter Standorte zur Erzeugung von Windenergie festgelegt. Die Landesregierung will zur Flexibilisierung der Genehmigung von Windkraftanlagen im Land das Landesplanungsgesetz ändern. Politisches Ziel ist es bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Strombedarfs aus heimischer Windkraft zu decken. Bisherige Rechtslage war, dass die Regionalverbände Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen haben. Diese Positivausweisungen hatten wiederum eine Ausschlusswirkung. Nur an den Positivstandorten war planungsrechtlich der Bau von Windkraftanlagen zulässig.
Mit der neu angestrebten Regelung soll zwar auf Regionalplanebene immer noch die Möglichkeit der Ausweisung von Vorranggebieten eingeräumt werden. Diese haben aber künftig keine Ausschlusswirkung mehr. Die gesetzliche Aufhebung der bestehenden regionalplanerischen Festlegung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen erfolgt am 1. September 2012.

Darüber hinaus können künftig auch die Gemeinden auf der Ebene der Flächennutzungspläne eigene Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen und andere Bereiche auf der Gemarkung ausschließen. Dabei geht es um Anlagen, die eine Nabenhöhe von 140 m und mit dem Rotordurchmesser eine Höhe von 180 m haben. Die Ausweisung der Standorte hat nach heutiger Rechtslage bis 1.9.2012 zu erfolgen. Verbandsvorsitzender Konstantin Braun kündigte an, dass auf Grund der Anlagengröße intensive Abwägungen und Beteiligungen im Planungsablauf erfolgen werden.
Die Verbandsversammlung brachte Ihren Unmut über den vom Land unrealistisch eng gehaltenen Übergangszeitraum zum Ausdruck. Der Verband möchte jedoch diese Zeit effektiv nutzen und seinen Flächennutzungsplan rechtzeitig fortschreiben. Hierzu sollen zunächst für Windkraft geeignete Standorte auf der Grundlage des gültigen Windatlasses gutachterlich umfassend und unabhängig von Voruntersuchungen bewertet werden.

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde das Planungsbüro Dr. Grossmann Umweltplanung aus Balingen beauftragt, mit der Erstellung der erforderlichen Gutachten zur Standortfindung und Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen die TÜV Süd Industrie Service GmbH. Der TÜV wird den Verband auch im weiteren Planungsverlauf begleiten und in alle Fragen, die mit der Windkraft zusammen hängen, beraten.

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