Nutzen Sie die Angebote im Verwaltungsraum für Ihre Kinder – mit dem Verbandsfamilienpass
Der Familienpass des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg kann unter Vorlage von Einkommensnachweisen (z.B. Einkommensteuerbescheid, Renten-, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheid, Kinderzuschlagsbescheid) beim Bürgermeisteramt der Wohnortgemeinde angefordert werden.
Die Kinder erhalten folgende Leistungen:
- Bücher und CD’s/DVD’s ein Jahr kostenlos in der Stadtbücherei Fridingen entleihen
- Kostenlose Jahreskarte für das Freibad Fridingen
- Kostenlose Jahreskarte für das Hallenbad Mühlheim
- Heimatkunde kostenlos erfahren im Heimatmuseum „Oberes Donautal“ in Fridingen
- Einmal kostenlos Höhlenforschung betreiben in der Kolbinger Tropfsteinhöhle
Folgende Grenzen des Brutto-Jahreseinkommen (ohne Kindergeld) dürfen nicht überschritten werden:
Familien mit 3 kindergeldberechtigten Kindern (5 Personenhaushalt): 33.948,00 €
Familien mit 4 kindergeldberechtigten Kindern (6 Personenhaushalt): 38.400,00 €
Familien mit 5 kindergeldberechtigten Kindern (7 Personenhaushalt): 43.200,00 €
Alleinerziehende mit 1 kindergeldberechtigten Kind (2 Personenhaushalt): 18.000,00 €
Alleinerziehende mit 2 kindergeldberechtigten Kindern (3 Pers. Haushalt): 22.452,00 €
Alleinerziehende mit 3 kindergeldberechtigten Kindern (4 Pers. Haushalt): 29.316,00 €
Familien mit 1 kindergeldberechtigten, mind. 50 % schwer behinderten Kind: 33.948,00 €
Die Kinder müssen in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern bzw. dem Elternteil leben. Lebt ein Elternteil mit Kindern zusammen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann ebenfalls ein Antrag auf den Verbandsfamilienpass gestellt werden. Ausschlaggebend ist die Einkommensgrenze einer vergleichbaren Familie.
Den Verbandsfamilienpass zusammen mit Merkblättern und detaillierten Informationen sind bei den Bürgermeisterämtern des Verbandes erhältlich. Bei Fragen können Sie sich ebenfalls an die Bürgermeisterämter oder an den Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg (Tel. 07463/837-0) wenden.
Desweiteren erhalten berechtigte Familien in allen Mitgliedsgemeinden auch den Landesfamilienpass 2018