Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie bereits bekannt, werden im Zuge des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung die Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Dies bringt nun auch eine Änderung bei der Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser mit sich. Der Mehrwertsteuersatz für Frischwasser und die Zählergebühr beläuft sich bisher auf 7%. Für die steuerliche Berechnung ist die Schlussabrechnung entscheidend. Erst damit gilt das Wasser für den Abrechnungszeitraum als geliefert. Der zum Zeitpunkt des Abrechnungszeitraum-Ende gültige Steuersatz ist für den kompletten Abrechnungszeitraum gültig. In diesem Fall 5% Mehrwertsteuer. Es ist somit weder eine Zwischenablesung, noch eine Zwischenabrechnung erforderlich.

 

 

 

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