Donau-Heuberg: Der Verwaltungsverband Donau-Heuberg schreibt den Flächennutzungsplan fort und wird geeignete Flächen zur Windkraftnutzung ausweisen. Ein vogelkundliches Gutachten soll nachweisen, dass Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet keine Beeinträchtigung der Vögel darstellen.
Zum 31.12.2012 sollen nach dem Willen der neuen Landesregierung die Teilregionalpläne Windkraft aufgehoben werden. Ziel der Regierung ist es den Ausbau der Windkraft im Land zu beschleunigen. Bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 10 % des Energiebedarfs aus heimischer Windkraft gedeckt werden.
Bislang war die Rechtslage so, dass die Regionalverbände im Land Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen haben. Nur an diesen Standorten waren Regionalbedeutsame Windkraftanlagen, also solche mit einer Nabenhöhe von mehr als 50 Metern, zulässig. Die Ausweisungen hatten Ausschlusswirkung, was bedeutet das Anträge auf Windkraftanlagen an anderen Standorten von den Behörden abgelehnt hätten werden müssen. Nach dem neuen Landesplanungsgesetz sollen die Regionalverbände nach wie vor Vorrangflächen für Windkraftstandorte ausweisen können, jedoch ohne Ausschlusswirkung. Dies würde bedeuten, dass ein Investor einer Windkraftanlage, so keine öffentlichen Belange entgegenstünden, an jedem Standort seiner Wahl mit entsprechendem Windkraftpotential einen Antrag auf Errichtung einer Windkraftanlage stellen könnte. Die Träger der Bauleitplanung, dies ist bei uns der Gemeindeverwaltungsverband, können jedoch durch Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausweisen und die übrigen Flächen mit einem Ausschluss belegen. Somit bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt. Die Verbandsversammlung hat daher bereits einen Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans gestellt. Der Gemeindeverwaltungsverband, so betonte Verbandsvorsitzender Bürgermeister Braun in der letzten Verbandsversammlung, möchte seine Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und grundsätzlich, dort wo es ein wirtschaftlicher Windertrag und die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, Windkraftstandorte ausweisen. „Wir wollen Windkraftstandorte möglich machen und begleiten das Thema positiv“ stellte Konstantin Braun fest.

Um mögliche geeignete Standorte auf den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden zu ermitteln, hat die Verbandsversammlung den TÜV Süd mit der Ausarbeitung einer Windpotential- und Restriktionsanalyse beauftragt. Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich vor und wurde im Rahmen der letzten Verbandsversammlung von Herr Florian Weber vom TÜV Süd vorgestellt, die Realisierung möglicher Standorte soll nun in den Mitgliedsgemeinden diskutiert werden.

Das Gutachten weist bei einer Annahme einer Nabenhöhe von 140 Metern, was heute für Windkraftanlagen im Binnenland Standard darstellt, auf den Höhenzügen der Gemarkungen aller Gemeinden Flächen mit einem Windpotential von mehr als 5,5 m/s aus. Diese Windgeschwindigkeit gilt nach dem derzeitigen Stand der Technik als Untergrenze eine entsprechende Windkraftanlage effizient zu betreiben. Diese Potentialflächen werden aber wiederum durch notwendige Siedlungsabstände, Abstände zu Straßen und Freileitungen sowie Schutzgebiete und Pufferflächen um diese Schutzgebiete eingeschränkt. Ganz massiv ist die Einschränkung durch geltende Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiete. Die Vogelschutzgebiete gelten dann als Tabubereich, wenn in diesen besonders windkraftgefährdete Arten heimisch sind, es sei denn, eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Gebiets kann auf Grund einer Verträglichkeitsprüfung ausgeschlossen werden.

Besonders geeignete Flächen, eben aber nicht restriktionsfreie,befinden sich in

Bärenthal im Bereich „Hohe Hülbe“, „Vogelbühl“, „Oberholz/Gräfinwald“, „Käplesreute“

Buchheim: „Hoheneck“, „Schanze“

Fridingen: „Welschenberg“, „Kirchberg“, Bereich zwischen „Wirthenbühl“ und „Hornhau“

Irndorf Bereich „Drei Kreuze“, Ellmöde“, Hülbe“

Kolbingen: „Zolltafel“„Giwinkel“ und im Bereich „Eckenrain/Gansnest“, „Eckersteig“

Mühlheim: „Bräunisberg“(Stetten), „Kohlwald“ (Stetten), „Schönenenberg“, „Gelber Fels/Mühlheimer Höhle“, Welchschenberg

Renquishausen: „Hohenried“, „Kirchholz“

Restriktionsfrei Standorte finden sich nur auf der Gemarkung von Buchheim im Bereich „Hülen“ und in Richtung „Witzental“, im Bereich „Schellenberg“, „Althau“, „Stockäcker“, „Kirchholz“, „Scheibenbühl“ sowie auf den Gemarkungen von Fridingen im Bereich „Hornhau“ und Mühlheim im Bereich „Kapf/Wirtenbühl“.

Für den gesamten Verwaltungsraum ist ein ornithologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, das Klarheit darüber geben soll, ob Belange des Vogelschutzes möglichen Vorrangstandorten für Windkraftanlagen entgegenstehen.

In den nächsten Wochen werden die Auswertung des Gutachtens des TÜV´s und eine Diskussion um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den einzelnen Gemeinderatsgremien der Mitgliedsgemeinden erfolgen.

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