Die untere Baurechtsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, bei den Betrieben im Verbandsgebiet alle 5 Jahre eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Weil der Verband keinen eigenen Brandsachverständigen hat, muss ein solcher extern auf Honorarbasis verpflichtet werden. Die Brandverhütungsschau verursacht ein Defizit von 14.000 € pro Jahr, das über die Verbandsumlage finanziert werden muss. Diese Kostenunterdeckung war Anlass für die Verbandsverwaltung, den hierfür festgesetzten Kostenersatz von bisher 31 € pro Bearbeitungsstunde anzupassen. Der Gebührensatz soll auf 46 €/h Zeitaufwand erhöht werden. Dies berücksichtigt die Kosten einer Zeichnerstunde zusätzlich sächlichem Betriebsaufwand. Obwohl diese Tätigkeiten von einem Techniker ausgeübt werden, verzichtete die Verwaltung, den Technikerstundensatz, der bei 55 € pro Stunde liegt, anzusetzen. Darüber hinaus, so stellte Verbandsvorsitzender Braun klar, werde die Verwaltung regelmäßig die Auswahl der zu begehenden Objekte überprüfen, ob entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen bestehe. Der Verband werde evtl. Spielräume zugunsten der Betriebe nutzen. Zudem würden die Gemeinden immer wieder Wert auf eine möglichst niedrige Verbandsumlage legen. Deswegen solle diese gesetzliche Verwaltungsleistung nicht aus Steuermitteln subventioniert werden. Zudem hätten es die Betriebe selbst in der Hand, den Überprüfungsaufwand gering zu halten. Eine entsprechende Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung beschloss die Verbandsversammlung mehrheitlich.
Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag der Stadt Fridingen, die Gebühr schrittweise anzupassen und aktuell nur eine Erhöhung des Stundensatzes auf 40 € zu beschließen.

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