In mehreren Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes sind ganz konkrete gewerbliche Vorhaben in der Umsetzung. Diese machen eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans notwendig. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird es den Gemeinden möglich, für die konkreten Bauabsichten die entsprechenden Bebauungspläne zu erlassen. Die Gemeinde Bärenthal plant 0,4 ha des Gewerbegebietes „Äußeres Eschle I“ in ein Sondergebiet umzuwandeln. 0,9 ha werden für Schuppen und Gemeinbedarf neu ausgewiesen. In Buchheim entsteht im Gewann „Kapelle“ auf einer 5,3 ha großen Fläche ein Sondergebiet für ein Entwicklungs- und Forschungszentrum. Für die Umsetzung eines Nahwärmeprojekts weist die Stadt Mühlheim im Gewann „Obere Mühle“ ein Sondergebiet aus und erweitert den bestehenden Bebauungsplan, der Flächenumfang beträgt 1,09 ha. Um eine Betriebsinvestition zu ermöglichen wird die Gemeinde Kolbingen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ um 0,26 ha erweitern. In Irndorf wird ebenfalls eine Fläche von 1,0 ha für betriebliche Erweiterung ausgewiesen.
Die Verbandsversammlung stimmte der Fortschreibung des geltenden Flächennutzungsplans einstimmig zu. Gleichzeitig ist auch der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des rechtlichen Verfahrens gefasst worden. Die Verbandsverwaltung wurde beauftragt, bei Planungsbüros für die Erstellung der Fachpläne Honorarangebote einzuholen. Für die Finanzierung der Fortschreibung gilt der bisherige Kostenschlüssel. Danach wird der Aufwand je hälftig einerseits nach der Einwohnerzahl und andererseits nach der Gesamtmarkungsfläche unabhängig von einer Beteiligung an der Fortschreibung umgelegt. Die Gemeinde Renquishausen und die Stadt Fridingen haben keinen Fortschreibungsbedarf angemeldet.