Bauanträge sind ab dem Jahr 2025 nur noch in digitaler Form möglich.
Nachdem zum Ende dieses Jahres eine Übergangsregelung ausläuft, können alle baurechtlichen Antragsverfahren ab dem neuen Jahr nur noch in rein elektronischer Form eingereicht werden.
Von der Antragstellung, über die Bearbeitung des Vorgangs und der Beteiligung von Behörden, bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung, lassen sich alle Verfahrensschritte medienbruchfrei abbilden. Grundlage für diesen weiteren Schritt zur Digitalisierung ist die Novellierung der Landesbauordnung, die zum 25. November 2023 in Kraft getreten ist. Mit dieser trägt das Land zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei, wonach Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden müssen. Die Übergangsregelung, die es den Baurechtsbehörden ermöglichte, Anträge und Bauvorlagen auch noch in Papierform anzunehmen endet verbindlich zum 31. Dezember 2024. Damit ist das Einreichen ab Januar 2025 nur noch elektronisch in Textform möglich.
Die digitale Antragstellung für Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg ist über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg im Internet unter folgender Adresse möglich: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-donau-heuberg/
Um Anträge über die Online-Plattform einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto – „BundID“ für Privatpersonen, ein Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser – benötigt.
Für die Registrierung dieses Benutzerkontos ist wiederum ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie unter „Hilfe“ auf der oben genannten Startseite.
Bei Fragen zur digitalen Antragstellung berät Sie gerne die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg.