Ab dem 01.12.2024 ist es im Zuständigkeitsbereich der Unteren Baurechtsbehörde des GVV Donau-Heuberg möglich, Bauanträge und weitere Leistungen der Baurechstbehörde in digitaler Form abzuwickeln. Dies erfolgt über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW). Ab dem 01.01.2025 ist dann ie elektronische Abwicklung verpflichtend. Papieranträge s werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert.
Wenn Sie ViBa BW nutzen, benötigen Sie als Bauherr eine BundID und als Planverfasser ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Zugangsdaten werden per Post versandt. Deshalb empfehlen wir, dass Sie für den ersten Antrag ausreichend Zeit einplanen (ca. 14 Tage).
Leistungen, die über ViBa-BW abgerufen werden können:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen