Bauherrn und Entwurfsverfasser haben ab sofort die Möglichkeit Bauanträge oder andere baurechtliche Verfahren digital bei uns einreichen.
Die Kommunikation mit Ihnen erfolgt unsererseits über einen sicheren Mailversand via FTAPI. Wir empfehlen Ihnen zur Antragstellung und Kommunikation mit der Baurechtsbehörde ebenfalls die Verwendung dieses Dienstes. Der Datenschutz bis zum Eingang bei der Baurechtsbehörde liegt im Verantwortungsbereich des Antragstellers.
Um einen Antrag über FTAPI einzureichen, gehen zu zunächst über unsere Internetseite auf Ämter/Mitarbeiter. Anträge zu Vorhaben in den Gemeinden Bärenthal, Fridingen, Kolbingen und Renquishausen senden Sie über den Link der Submitbox an Frau Cornelia Stehle, Anträge zu Vorhaben in den Gemeinden Buchheim, Irndorf und Mühlheim an Frau Lioba Alber.
Weitergehenden Informationen über FTAPI finden Sie hier à https://www.donau-heuberg.de/die-submitbox-sichere-kommunikation-mit-dem-gvv-donau-heuberg-mit-ftapi/ .
Wir bitten darum, alle Unterlagen eines Antrags in einer PDF-Datei zusammenzufassen. Im Falle von Änderungen oder erforderlichen Ergänzungen von Bauvorlagen ist ein Antrag komplett in der geänderten oder ergänzten Form neu einzureichen.
Vom Antragsteller ist eine Zustimmungserklärung separat mit einzureichen, mit der dieser erklärt, dass er mit der elektronischen Abwicklung des Verfahrens per E-Mail einverstanden ist. Vom Antragsteller ist ein E-Mail-Zugang zu eröffnen (Angabe einer E-Mail-Adresse), über den der Schriftverkehr und der Bescheid versandt werden können. Er verpflichtet sich, die Zustellung des Bescheids mit Datumsangabe gegenüber der Baurechtsbehörde zu bestätigen. Ein Formular der Zustimmungserklärung wird auf der Homepage des GVV Donau-Heuberg zur Verfügung gestellt.
Für das Verfahren ist keine Unterschrift erforderlich, es gilt die Schriftform gem. § 126 BGB.
Der Versand der Baugenehmigung und der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen erfolgt mit qualifizierter digitaler Signatur über den vorgenannten sicheren Mailversand.