Verbandsversammlung beschließt Stellen- und Haushaltsplan 2018

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan 2018 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 06.12.2017 beraten. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2018 beträgt insgesamt 1.508.500,- €. Schulden bestehen keine, es wurde allerdings eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von 250.000,- € (Vorjahr 200.000,- €) eingeplant.

Einstimmig beschloss die Verbandsversammlung den Stellen- und Haushaltsplan 2018, nachdem Verbandskämmerer Keller das Zahlenwerk dem Gremium erläuterte.

 

Gemeindeverwaltungsverband ändert Verwaltungsgebührensatzung

Mit einer Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung soll der Unterdeckung der Ausgaben im Bereich der Unteren Baurechtsbehörde entgegengewirkt werden. Grundsätzlich sollen Bauherren, die planungskonform bauen bzw. deren Bauanträge keinen erhöhten Verwaltungsaufwand verursachen, nicht zusätzlich belastet werden, die Baugenehmigungsgebühr bleibt unverändert.

Die Gebühren für Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen und Zulassungen werden von 50,- bis 10.000,- € (bislang maximal 5.000,- €) festgesetzt. Damit soll eventuellen Befreiungen, die Bauherren einen massiven wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, Rechnung getragen werden.

Ergänzend wurde eine neue Verwaltungsgebühr „Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Vervollständigung von Bauvorlagen“ vorgeschlagen. Diese soll 57,- € je angefangene Stunde betragen. Damit soll erheblicher Verwaltungsaufwand bei der Vervollständigung von Baugesuchen, der dadurch bedingt ist, dass Bauvorlagen unvollständig und unzureichend eingereicht werden, abgedeckt werden. Bei Bauvorhaben, die den formalen Anforderungen entsprechen, fällt diese Zusatzgebühr nicht an.

Die Änderungssatzung wurde von der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen.

 

Gutachter werden neu bestellt

Für die Bestellung der Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg ist die Verbandsversammlung zuständig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind für die Amtszeit von 4 Jahren bei den Gemeinden Gutachterausschüsse zu bestellen. Die aktuelle Amtszeit endet zum 31.12.2017. Die von den Gemeinden vorgeschlagenen Gutachter wurden in der Sitzung von der Verbandsversammlung für die 4 folgenden Jahre bestellt.

rfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-sliderfwbs-slide
X