Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg, dem die Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Fridingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim und Renquishausen angehören, hat am 24.09.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der 6. Fortschreibung wird in der Zeit vom
Freitag 04.Oktober 2013 bis Freitag 08.November 2013
je einschließlich,
beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg,
Rathaus Fridingen, Verbandsbauamt, Zimmer 20
sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden
während den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

In der 6. Fortschreibung werden zum einen Flächen für Gewerbe- und Sondergebiete und zum anderen geeignete Konzentrationszonen für die Erzeugung von Windenergie ausgewiesen. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die Begründung, der Umweltbericht, Übersichtspläne und Detailpläne sowie die beschlussmäßig behandelten Stellungnahmen zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Ferner liegen den Unterlagen die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, die Rastvogelerfassung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu Fledermäusen sowie eine Sichtbarkeitsanalyse und Visualisierung bei.
Folgende wesentliche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:
– UMWELTBERICHT mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur und sonst. Sachgüter vom 24.09.2013 (Büro Dr. Grossmann, Balingen)
– NATURA 2000 VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG inkl. Gutachten zur Bewertung der Betroffenheit europäischer von Vogelarten vom 13.09.2013 (Büro Senner, Überlingen)
– ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG ZU FLEDERMÄUSEN vom 03.05.2013 (Büro Beutler, München)
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
– REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Schutzgebiete, Wildtierkorridor) Grundwasser, Bodenschutz, mineralische Rohstoffe, Waldfunktionen, Landschaft und Landschaftsbild, Klimaschutz.
– LANDRATSAMT TUTTLINGEN zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Schutzgebiete), Wasserschutzgebiete, Bodenschutz, Waldfunktionen, Landschaft und Landschaftsbild, Klimaschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Abfall, Abwasser.
– REGIONALVERBAND SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG zu den Belangen Waldfunktionen, Landschaft & Landschaftsbild, mineralische Rohstoffe
– LANDESNATURSCHUTZVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse)
– GEMEINDE LEIBERTINGEN zu den Belangen Landschaft und Landschaftsbild, Naturschutz
– NATURPARK OBERE DONAU zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Schutzgebiete), Landschaft & Landschaftsbild,
– BÜRGER AUS RENQUISHAUSEN zu den Belangen Naturschutz, Landschaft und Landschaftsbild, Bodenschutz, Quellenschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen in der Geschäftsstelle des Verbandes, beim Verbandsbauamt sowie in den Rathäusern zu den üblichen Dienstzeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Anregungen werden auf jeden Fall entgegen genommen, auch wenn sie dieser Anforderung nicht entsprechen.

Fridingen, den 25.09.2013
Konstantin Braun
Verbandsvorsitzender

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