Öffentliche Bekanntmachung

8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes GVV Donau-Heuberg

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Behördenbeteiligung mit Auslegung des Flächennutzungsplanes

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg hat am 05.07.2018 und auf Grund von Nachmeldungen erneut am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die Verbandsgemeinden Bärenthal, Buchheim, Fridingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim und Renquishausen den Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Bei der 8. Fortschreibung handelt es sich um keine Gesamtfortschreibung im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts. Vielmehr umfasst die vorliegende Fortschreibung neben einer nachrichtlichen Übernahme eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, Neuausweisung von Bauflächen unterschiedlicher Nutzungen in allen Mitgliedsgemeinden außer der Gemeinde Bärenthal.

Mit der Fortschreibung wird in Fridingen der Bebauungsplan „Lebensmittelnahversorger Württemberger Straße“ übernommen. Dieser ist bauplanungsrechtlich abgeschlossen.

Der Gemeindeverwaltungsverband beabsichtigt ebenfalls Flächen für entsprechende Neuausweisung im Zuge von sinnvollen Ortsrandabwicklungen oder Arrondierung einer sinnvollen Bebauung entlang vorhandenen Straßen auszuweisen und möchte hiermit der Innenentwicklung Rechnung tragen. Ebenfalls werden gewerbliche Flächen ausgewiesen um der wachsenden Nachfrage nachzukommen:
– in Buchheim die Erweiterung des Gewerbegebietes „Brandstatt“
– in Fridingen die Erweiterung des Schuppengebietes „Lange Wand“
– in Irndorf die Ausweisung eines Gewerbegebietes „Birkenweg Nord“, zwei Wohnbauflächen „Schwenninger Weg Nord“ und „Gewann Stock“ sowie die Ausweisung einer Sonderbaufläche für ein Schuppengebiet „Fasseneck“
– in Kolbingen eine Sonderbaufläche für „Forschung und Entwicklung“
– in Mühlheim die Ausweisung von drei Wohnflächen „Mühlenösch, Erweiterung Nord-Ost“, „Strohschochen-Breite“ und „Letschäcker-Grubenäcker“
– in Renquishausen die gewerbliche Bauflächen „Reckholder II“, „Reckholder II Erweiterung“ und im Bebauungsplanverfahren befindliche gewerbliche Fläche „Schrand“ sowie die Wohnbauflächen „Zinen West“ und „Unterm Trieb“.

Das Erfordernis der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Verantwortung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf Verbandsebene Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom 10.06.2019 bis 05.07.2019 statt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg und bei den Rathäusern der Verbandsgemeinden. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes des GVV Donau-Heuberg mit Übersichtsplan, Begründung und Umweltbericht liegt von

Montag, 10. Juni 2019 bis Freitag 5. Juli 2019, je einschließlich,

beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg, Rathaus Fridingen, Verbandsbauamt, Zimmer 20,

sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden

während den üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Mit der frühzeitigen Unterrichtung erhalten die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können während der Auslegungsfrist in der Geschäftsstelle des Verbandes, beim Verbandsbauamt sowie in den Rathäusern zu den üblichen Dienstzeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Anregungen werden auf jeden Fall entgegen genommen, auch wenn sie dieser Anforderung nicht entsprechen.

Fridingen, den 03.06.2019

gez. Stefan Waizenegger
Verbandsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

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