Bei der zurückliegenden Sitzung in Bärenthal beschäftigte sich die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung mit folgenden Themen:

Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) – Vergabe an ein externes Dienstleistungsbüro
Im Jahr 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ganz wesentlich sieht das Gesetz die Umstellung der bisherigen kameralen Buchführung bei den Städten und Gemeinden auf die doppelte Buchführung (kurz: Doppik) vor. Bis spätestens zum 01.01.2020 müssen die Kommunen dann im Buchungsstil der kommunalen Doppik arbeiten. Die Umstellung ist für die Verwaltungen, neben dem eigentlichen Betrieb, mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. So bedarf es sehr viel Vorarbeit bis das neue Buchungssystem eingeführt ist. Grundsatzbeschluss und Zielsetzung des Verbands ist es, dass man möglichst bis zum 01.01.2019 auf die Doppik umstellen kann. In diesem Zusammenhang wurde in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen, wesentliche Arbeiten und Tätigkeiten zur Einführung der Doppik extern an ein Dienstleistungsbüro zu vergeben, welches über ausreichende Erfahrung in diesen Prozessen besitzt. Die Wahl und Vergabe fiel dabei per Mehrheitsbeschluss auf das Büro SCS Schüllermann Consulting GmbH mit Sitz in Sigmaringen, welche bereits vielen Kommunen in der Region in dieser Frage begleiten und betreuen.

In der Sitzung setzte sich die Verbandsversammlung auch mit zwei Anträgen auseinander, welche bereits in den Gremien vorberaten wurden:

1. Änderung der Verbandssatzung, Zuständigkeit für die Einstellung von Personal
Bislang war nach der Verbandssatzung für die Neueinstellung und Wiederbesetzung von Personal grundsätzlich die Verbandsversammlung zuständig. Um einen kürzeren Entscheidungsweg zu erlangen, war die Anregung, künftig alle Stellenbesetzungen mit Beschäftigten unterhalb der Entgeltgruppe EG 8 bzw. von Beamten unterhalb der Besoldungsgruppe A 8 in die alleinige Zuständigkeit des Verwaltungsrats zu übernehmen. Ergänzend wurde seitens der Verwaltung in diesem Zusammenhang  vorgeschlagen die Grenze für die Entscheidung über Höhergruppierungen von Beschäftigten bzw. Beförderungen von Beamten ebenfalls analog der Stellenbesetzung gleich neu festzulegen. Beidem stimmte die Verbandsversammlung zu.

2. Änderung der Verbandssatzung , Neufassung der Wertgrenze für die Zuständigkeit von Vergaben
Eine weitere Änderung betraf die Zuständigkeit der Verwaltung für die Vergabe von Bauplanungs- und Bauleitungsaufgaben. Nach Ausführungen und Erläuterungen von Verbandsbaumeister Aldo Menean, beschloss die Verbandsversammlung mehrheitlich die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden neu bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro festzulegen.

Insgesamt wurde somit die 12. Änderungssatzung von der Verbandsversammlung mehrheitlich beschlossen.

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